AGB von XHALE
1. Leistungsgegenstand
1.1 XHALE verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten bei einer Reguläreinheit. Längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem kostenlosen Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch XHALE möglich.
2.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass XHALE alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von XHALE bekannt werden.
2.5 Auf Verlangen von XHALE hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
3. Ernährungsberatung
3.1 Die Dauer einer Ernährungsberatung beträgt 60 Minuten. Längere Beratungen müssen ausdrücklich vereinbart werden.
3.2 Art, Umfang und Ort jeder Ernährungsberatung werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem kostenlosen Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
3.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass XHALE alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von XHALE bekannt werden.
3.4 Auf Verlangen von XHALE hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
4. Gutscheine
4.1 Gutscheine die bei XHALE erworben werden sind in der Regel drei Jahre Gültig gemäß §§ 195, 199 BGB.
4.2 Gutscheine die XHALE Werbe- Sonder- oder Benefizaktionen kostenlos zur Verfügung stellt, sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstelldatum einzulösen, ansonsten verfallen diese.
4.3 Gutscheine die bei XHALE erworben wurden, können nicht ausgezahlt werden und sind nur gegen die Dienstleitungen bei XHALE einzutauschen.
5. Haftung
5.1 XHALE schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
5.2 XHALE haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
5.3 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften XHALE und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
5.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von XHALE bei der VHV Allgemeine Versicherung AG um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen. 5.000.000 Euro Für Personenschäden; 5.000.000 Euro Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Leistungs- und Bearbeitungsschäden.
5.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Dienstleistungen, die XHALE anbietet, werden erst nach Vereinbarung mit dem Kunden abgerechnet.
Es gilt der zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Preis.
6.2 Der Kunde erhält von XHALE eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 10 Werktagen, ab Rechnungsstellung zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Kunde eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
6.3 Es gilt die jeweils aktuelle Angebotsliste. XHALE hat das Recht zu prüfen, ob Nutzungsentgelt noch ortsüblich oder sonst angemessen ist. Bei Änderung setzt er den zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und weist den Kunden vor der weiteren Inanspruchnahme auf einen geänderten Preis hin.
7. Sonstige Kosten
7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
7.2 Die Kosten für eine Anreise außerhalb der Lübecker Innenstadt trägt der Kunde.
XHALE berechnet dafür eine Anfahrtspauschale von 10,- € je 15 Minuten Anfahrt. XHALE ist jedoch verpflichtet, jeweils die kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu einem Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zu unternehmen.
7.3 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
7.4 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
7.5 Kauft XHALE im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von XHALE.
8. Verhinderung und Ausfall
8.1 Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 8 Stunden vor Trainings-/Beratungsbeginn per E-Mail, SMS oder telefonisch abzusagen. Andernfalls verfällt die vereinbarte Trainings- /Beratungseinheit und kann nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB behält sich XHALE das Recht vor dem Kunden für die versäumte Trainings-/Beratungseinheit ein Ausfallrechnung zu stellen.
8.2 Ab einer unangemeldeten Verspätung von 15 Minuten nach vereinbartem Trainings-/Beratungstermin, verfällt die vereinbarte Trainings- /Beratungseinheit und kann nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB behält sich XHALE das Recht vor dem Kunden für die versäumte Trainings-/Beratungseinheit ein Ausfallrechnung zu stellen.
8.3 Sollte die Durchführung einer Outdoor - Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände in der Natur (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
8.4 Im Krankheitsfalle hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls verfällt die vereinbarte Trainings- /Beratungseinheit und kann nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB behält sich XHALE das Recht vor dem Kunden für die versäumte Trainings-/Beratungseinheit ein Ausfallrechnung zu stellen.
9. Vertragsdauer / Kündigung
9.1 Der Vertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
9.2 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.4 Der Vertrag zu den Stundenpaketen bedarf keiner Kündigung, da dieser automatisch, nach Erbringung des vom Kunden erworbenen Stundenkontingentes, endet.
10. Ersatzansprüche
10.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch XHALE können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
11. Datenschutz
11.1 Die personenbezogen Daten des Kunden werden von XHALE nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung verarbeitet und gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
11.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss XHALE dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen.
12. Geheimhaltung
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von XHALE Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus, gleichviel, ob es dabei um XHALE selbst, oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass XHALE ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
12.2 XHALE hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus, gleichviel ob es dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
13. Sonstige Vereinbarungen
13.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten und Ernährungsberatungen als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
13.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
13.3 XHALE verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine Individualabrede hat jedoch Vorrang.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag oder seinen Ergänzungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. An Stelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages und seiner späteren eventuellen Ergänzungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Verträge bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.