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AGB von XHALE

1. Leistungsgegenstand

1.1 XHALE verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuungen nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Gesundheitsbetreuung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

1.4 XHALE biete (a) Personal Training im Mitgliedschaftsmodell (FOKUS,BALANCE,HOLISTIK), (b) Personal Training auf Paketbasis (FREIRAUM12, FREIRAUM24), (c) Ernährungsberatung als Bestandteil des Mitgliedschaftsmodell (FOKUS,BALANCE,HOLISTIK), (d) Faszien-Cupping als Bestandteil des Mitgliedschaftsmodell (FOKUS,BALANCE,HOLISTIK), sowie auf Kartenbasis an.

 

2. Personal Training

2.1 Das Personal Training erfolgt in einer 1:1 Betreuung; eine Einheit dauert 60 Minuten (längere Einheiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung). 

2.2 Im Rahmen der Mitgliedschaften (FOKUS, BALANCE, HOLISTIK) reserviert XHALE dem Kunden, im innerhalb vereinbarten Vertragslaufzeit, 2 feste Termine je Arbeitswoche (Mo.-Fr., 08:00 - 19:00 Uhr) als Serientermine.

2.3 Ausschließlich auf die in 2.2 genannten Kapazitäten hat der Kunde einen Anspruch, es besteht kein Stundenkonto, sondern Kapazitätsbereitsstellung. Details zu Absagen, Verfall und Ausnahmen regelt 8.

2.4 Im Rahmen der Pakete (FREIRAUM 12, FREIRAUM 24) sichert XHALE dem Kunden 12 Trainingseinheiten à 60 Min. (FREIRAUM 12) und 24 Trainingseinheiten à 60  Min. (FREIRAUM 24) zu.

Die Gültigkeit von 6 Monaten (FREIRAUM 12) und die Gültigkeit von 12 Monaten (FREIRAUM 24) gilt ab Kaufdatum und endet mit der Erfüllung der Stunden oder dem Ablauf der Gültigkeit. XHALE sichert dem Kunden im Rahmen der Gültigkeit ausreichend Termine (Mo.-Fr., 08:00 - 19:00 Uhr) zu, damit diese zur Vertragserfüllung führen. Die Buchung der Termine erfolgt bis zu sieben Tage im Voraus nach Verfügbarkeit. Kunden der Mitgliedschaftsmodelle (FOKUS,BALANCE,HOLISTIK) haben Terminpriorität.

2.5 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem kostenlosen Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.

2.6 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch XHALE möglich.

2.7 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass XHALE alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von XHALE bekannt werden.

2.8 Auf Verlangen von XHALE hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

 

3. Ernährungsberatung

3.1 Die Ernährungsberatung ist Bestandteil Mitgliedschaften (FOKUS, BALANCE, HOLISTIK); eigenständige Buchung nur noch gesonderter Verienbarung und Verfügbarkeit möglich.

3.2 Die Dauer einer Ernährungsberatung beträgt 60 Minuten.

3.3 Die Dauer eines Ernährungs-Checks beträgt 30 Minuten.

3.4 Art, Umfang und Ort jeder Ernährungsberatung werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem kostenlosen Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.

3.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass XHALE alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von XHALE bekannt werden.

3.6 Auf Verlangen von XHALE  hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

​4. Faszien-Cupping

4.1 XAHLE bietet dem Kunden Unterdruckanwendungen mit medizinischen Silikon-Cups der Marke BellaBambi an.

4.2 Die Anwendungen werden dem Kunden auf Paketbasis (REGENERATION 5) 5 Anwendungen à 20 Min. (REGENERATION 10) 10 Anwendungen à 20 Min. angeboten oder sind Bestandteil Mitgliedschaftsmodelle (FOKUS,BALANCE,HOLISTIK).

4.3 Die einer Anwendung beträgt 20 Minuten (längere Einheiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung). 

4.4 Die Gültigkeit von 6 Monaten (Regeneration 5) und die Gültigkeit von 12 Monaten (Regeneration 10) gilt ab Kaufdatum und endet mit der Erfüllung der Anwendungen oder dem Ablauf der Gültigkeit. XHALE sichert dem Kunden im Rahmen der Gültigkeit ausreichend Termine (Mo.-Fr., 08:00 - 19:00 Uhr) zu, damit diese zur Vertragserfüllung führen. Die Buchung der Termine erfolgt bis zu sieben Tage im Voraus nach Verfügbarkeit. Kunden der Mitgliedschaftsmodelle (FOKUS,BALANCE,HOLISTIK) haben Terminpriorität.

 

5. Gutscheine

5.1 Gutscheine, die bei XHALE erworben werden sind grundsätzlich drei Jahre Gültig, (gemäß §§ 195, 199 BGB).

5.2 Gutscheine die XHALE Werbe- Sonder- oder Benefizaktionen kostenlos zur Verfügung stellt, sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstelldatum einzulösen, ansonsten verfallen diese.

4.3 Gutscheine die bei XHALE erworben wurden, können nicht ausgezahlt werden und sind nur gegen die Dienstleitungen bei XHALE einzutauschen.

 

6. Haftung

6.1 XHALE schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

6.2 XHALE haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

6.3 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften XHALE und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

6.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von XHALE bei der VHV Allgemeine Versicherung AG um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen. 5.000.000 Euro Für Personenschäden; 5.000.000 Euro Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Leistungs- und Bearbeitungsschäden.

6.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Es gilt der vertraglich verienbarte Preis; XHALE rechnet nach Vereinbarung ab. 

7.2 Der Kunde erhält von XHALE eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Kalender Tagen, ab Rechnungsstellung zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Kunde eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

7.3 Es gilt die jeweils aktuelle Angebotsliste. XHALE hat das Recht zu prüfen, ob Nutzungsentgelt noch ortsüblich oder sonst angemessen ist. Bei Änderung setzt er den zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und weist den Kunden vor der weiteren Inanspruchnahme auf einen geänderten Preis hin.

7.4 Das Monatshonorar der Mitgliedschaften (FOKUS, BALANCE, HOLISTIK) ist zum Monatsbeginn, oder zum 15. eines Monats fällig, je nach Kaufdatum.

7.5 Die Preise der (FREIRAUM/REGENERATION) Pakete sind vollständig bei Kauf zu entrichten.

 

8. Sonstige Kosten

8.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Trainings- und Gesundheitsbetreuung des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.

8.2 Die Kosten für eine Anreise trägt der Kunde. XHALE  berechnet dafür eine Pauschale von 1€ je gefahrenen Kilometer. XHALE ist jedoch verpflichtet, jeweils die kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu einem Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zu unternehmen.

8.3 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

8.4 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

8.5 Kauft XHALE im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von XHALE.

8.6 Bei Trainings- und Gesundheitsbetreuung in Räumen des Kunden/Outdoor stellt der Kunde eine geeignete, sichere  Beteuungsfläche; die Verkehrssicherungspflicht vor Ort liegt beim Kunden.

 

9. Verhinderung, Krankheit und Ausfall

9.1 Bei Verhinderung/Krankheit hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Beginn der Trainings- oder Gesundheitsbetreuung per E-Mail, SMS oder telefonisch abzusagen. Andernfalls verfällt die vereinbarte Einheit und gilt als erbrachtkann. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.2 Verspätungen des Kunden verkürzen die Trainings- oder Gesundheitsbetreuung um die verspätete Zeit; das Ende der Einheit bleibt unverändert.

9.3 Die Wahrnehmung des Personal Trainings in den Mitgliefschaften (FOKUS,BALANCE,HOLISTIK) mit der von XHALE zugesicherten Kapaziät liegt beim Kunden. Nimmt der Kunde die ihm zugesicherte Kapazität nicht wahr, verfallen die Trainingseinheiten und gelten als erbracht. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.4 Abweichend von 9.3 gilt für die Mitgliedschaft Balance: bis zu 2 nicht genutzte Wochentermine eines Quartals können in das folgende Quartal derselben Laufzeit einmalig übertragen werden; weitergehender Übertrag ist ausgeschlossen. Für die Mitgliedschaft Holistik gilt: bis zu zwei nicht genutzte Wochentermine je Quartal können in das folgende Quartal derselben Laufzeit übertragen werden; weitergehender Übertrag ist ausgeschlossen. Als Voraussetzung für einen Übertrag gilt 9.1. Ein Ansparen über mehr als ein Quartal ist nicht möglich.

9.4 Die Wahrnehmung des Personal Trainings auf Paketbasis (FREIRAUM12, FREIRAUM24) mit den von XHALE zugesicherten Trainingseinheiten liegt beim Kunden. Nimmt der Kunde die ihm zugesicherten Trainingseinheiten nicht wahr, verfallen diese und gilt als erbracht. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.   

9.5 Sollte die Durchführung einer Outdoor - Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände in der Natur (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.

9.6 Fällt eine Trainings- oder Gesundheitsbetreuung durch XHALE aus und kann kein Ersatz in derselben Woche (FOKUS, BALANCE, HOLISTIK) bzw. innerhalb von 14 Tagen (FREIRAUM/REGENERATION) angeboten werden, wird die Trainings- oder Gesundheitsbetreuung nachgeholt; gelingt dies nicht, erfolgt eine Gutschrift, eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

9.7 Bundeseinheitliche Feiertage, sowie vorab kommunizierter Urlaub von XHALE werden nachgeholt; es gilt 9.6.

10. Vertragsdauer / Kündigung

10.1 Die Mitgliedschaften FOKUS: 3 Monate, BALANCE: 6 Monate, HOLISTIK: 12 Monate beginnen mit dem Kaufdatum und enden automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Eine ordentliche Kündigung während der festen Laufzeit ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10.2 Die Pakete FREIRUM/REGENERATION beginnen mit dem Kaufdatum und enden automatisch mit Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. mit Verbrauch; Auszahlung/Übertrag ausgeschlossen.

10.3 Es kann durch kurzfriste Terminabsagen seitens XHALE zu einer Laufzeitverlängerung kommen, es entstehen dadruch keine Folgekosten für den Kunden.

10.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

11. Online Coaching (technische Rahmenbedingungen)

11.1 Der Kunde stellt die technische Infrastruktur (Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung).

11.2 Bei Verbindungsproblemen wird bis zu 10 Minuten versucht, die Verbindung herzustellen; gelingt dies nicht, wird die Einheit einmalig kostenfrei neu terminiert.

​12. Datenschutz

12.1 Die personenbezogen Daten des Kunden werden von XHALE nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung verarbeitet und gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

12.2 Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung und zweckgebunden verarbeitet; Details ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen auf der Website.

12.3 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss XHALE dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen.

 

13. Geheimhaltung

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von XHALE Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus, gleichviel, ob es dabei um XHALE selbst, oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass XHALE ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

13.2 XHALE hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus, gleichviel ob es dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

 

14. Sonstige Vereinbarungen

14.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten und Ernährungsberatungen als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

14.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

14.3 XHALE verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine Individualabrede hat jedoch Vorrang.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag oder seinen Ergänzungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. An Stelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages und seiner späteren eventuellen Ergänzungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Verträge bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.

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